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Zweitwohnsitz: Anmelden, Abmelden, GEZ und Steuer

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Rund ums Thema Zweitwohnsitz

In Deutschland besteht die Pflicht, sowohl den Haupt- als auch den Zweitwohnsitz anzumelden. Die monatliche Rundfunkgebühr von 18,36 € gilt für jeden Haushalt, jedoch kann eine Befreiung von der Zweitwohnsitzgebühr beantragt werden, wenn man in beiden Wohnungen gemeldet ist oder wenn eingetragene Lebenspartner in einer gemeinsamen Wohnung leben und einer einen Zweitwohnsitz hat. Die Abmeldung des Zweitwohnsitzes muss frühestens 7 Tage vor dem Umzug oder spätestens 2 Wochen danach bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes erfolgen.

Was ist ein Zweitwohnsitz?

Was ist ein Zweitwohnsitz?

Zweitwohnsitz – auch Nebenwohnsitz genannt – ist dann jede Wohnstätte, die nicht als Hauptwohnung genutzt wird.

Die Frage nach dem Zweitwohnsitz kommt immer dann auf, wenn ein Arbeitnehmer unter der Woche in einer anderen Stadt arbeitet oder ein Student zwar in der jeweiligen Uni-Stadt studiert, aber weiterhin an den Wochenenden und Semesterferien bei seinen Eltern wohnt.

Diese Wohnungen werden nach dem Bundesmeldegesetz als Zweitwohnsitz definiert und müssen ebenfalls angemeldet sein. Wohnungen als Erstwohnsitz stellen das Gegenbeispiel dar, da diese vom Einwohner vorwiegend benutzt werden.

  • Fakten Zweitwohnsitz
  • Für Zweitwohnsitz herrscht Meldepflicht
  • Zweitwohnsitz muss innerhalb von 2 Wochen angemeldet sein
  • Rechtliche Grundlage bildet § 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Meldepflicht für Zweitwohnsitz gilt nur im Inland
  • Wird Meldefrist verpasst, so droht ein Bußgeld
  • Für das Zweitwohnsitz Anmelden ist das Bürgerbüro zuständig
  • Eine eventuelle Zweitwohnsitz Steuer kann Sie erwarten
  • Mit einem Zweitwohnsitz kann man in manchen Fällen die Umzugskosten von der Steuer absetzen

Unterschied Erstwohnsitz Zweitwohnsitz

Erstwohnsitz, oder auch als Hauptwohnsitz bezeichnet, ist der Ort an dem man die meiste Zeit verbringt. Erstwohnsitz ist der Lebensmittelpunkt und die Person hält sich in dieser Wohnung mehr als die Hälfte des Jahres auf. Das Bundesmeldegesetz (§ 21 BMG, Abs. 2) definiert den Erstwohnsitz als die „vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners“.

Der Zweitwohnsitz wird hingegen zum Arbeiten, Studieren oder als Feriendomizil genutzt. Wohnungen, die als Zweitwohnsitz gemeldet sind, werden von Pendlern unter der Woche oder von Studenten während der Vorlesungszeiten genutzt. Obwohl der Zweitwohnsitz in manchen Fällen mehr genutzt wird, sieht der Gesetzgeber trotz allem die Wohnung als Erstwohnsitz an “wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt”.

Zweitwohnsitz Student

Zweitwohnsitz Student

Nach einem Schulabschluss entscheiden sich viele junge Leute in eine andere Stadt zu ziehen und dort zu studieren. Viele suchen sich ein WG-Zimmer oder ein Apartment, jedoch bevorzugen trotzdem an Wochenenden und in Semesterferien bei den Eltern im alten Kinderzimmer zu verbringen.

Die angemieteten WG-Zimmer und Apartments werden daher als Zweitwohnsitz definiert und müssen nach Einzug innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Bürgeramt angemeldet werden. Hinzu kommt, dass an vielen Orten eine Zweitwohnsitz Steuer erhoben wird und diese gilt auch für Studenten.

Ob und in welcher Höhe eine Zweitwohnsitz Steuer erhoben wird, hängt von der Stadt bzw. der Gemeinde ab. Die Zweiwohnungssteuer kann zwischen 5% und 15% der Nettokaltmiete liegen. In vielen Fällen lohnt sich daher, das WG-Zimmer als Erstwohnsitz anzumelden. So entgeht man der Zweitwohnsitz Steuer und profitiert auch von speziellen Angeboten oder Vergünstigungen, die manche Städte anbieten.

Zweitwohnsitz bei Freundin anmelden - Pflicht ?

Wer sich regelmäßig in der Wohnung seiner Freundin oder seinem Freund aufhält, muss diese Wohnung als seinen Zweitwohnsitz anmelden. Insbesondere wird diese Fragestellung bedeutend, wenn Sie in derselben Stadt wie Ihr Partner arbeiten und sich an vielen Arbeitstagen in dieser besagten Wohnung aufhalten. Ihren Hauptwohnsitz haben Sie allerdings in einer anderen Stadt.

Der Zweitwohnsitz ist nämlich steuerlich absetzbar, jedoch unter der Bedingung, dass Sie mindestens 10 % der laufenden Kosten am Hauptwohnsitz bezahlen. Auch als doppelte Haushaltsführung bekannt, führen in Deutschland rund 386.000 Arbeitnehmer diese Form des Haushaltes.

Wo Zweitwohnsitz anmelden?

Zweitwohnsitz anmelden - Wo muss man es machen?

Die Anmeldung von einem Zweitwohnsitz führt man im Einwohnermeldeamt oder im Bürgerbüro aus - und zwar in jener Gemeinde bzw. Stadt, in der sich die zusätzliche Wohnung befindet.

Die Anmeldung “Zweitwohnsitz” funktioniert wie die Anmeldung vom Erstwohnsitz. Sie wählen das zuständige Amt des zweiten Wohnsitzes aus, vereinbaren einen Termin und bereiten anschließend alle Unterlagen, inklusive das Zweitwohnsitz Anmelden Formular, vor.

In der Regel erfolgt die Anmeldung persönlich und kann bei Bedarf von einer bevollmächtigten, volljährigen Person in ihrem Namen erledigt werden. Manche Gemeinden bieten auch einen Online-Service an, sodass Sie lediglich das Formular auf der Webseite des Amtes herunterladen, ausfüllen und dieses entweder online oder per Post zuschicken.

Fazit: Wo muss man seinen Zweitwohnsitz anmelden?

  • Bei der Gemeinde oder Stadt in der sich die Zweitwohnung befindet
  • Entweder beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt - je nach Region unterschiedlich
  • Persönlich, von einer bevollmächtigten Person oder online über die Webseite

Wann muss man seinen Zweitwohnsitz anmelden?

Nach Ihrem Einzug in die Nebenwohnung haben Sie 14 Tage Zeit, den Zweitwohnsitz anzumelden. Diese Angabe bestätigt das Bundesmeldegesetz (BMG) im Paragraf 17:

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin bei der zuständigen Behörde. Einen Termin können Sie im Regelfall direkt über die jeweilige Webseite durchführen. Ihre Behörde findet Sie entweder über die offizielle Webseite des Bundeslandes oder indem Sie den Behördenfinder nutzen.

Fazit: Wann meldet man seinen Zweitwohnsitz an?

  • Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Zweitwohnung
  • Die Meldefrist schreibt das Bundesmeldegesetz vor
  • Bei Verzögerungen droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 €

Zweitwohnsitz anmelden - Welche Unterlagen vorbereiten?

Zweitwohnsitz anmelden: 14 Tage Zeit nach Einzug

Um Ihren Zweitwohnsitz anmelden zu können, benötigen Sie neben Ihrem Ausweis und der Wohnungsgeberbestätigung auch ein Anmeldeformular. Dieses gibt es entweder vor Ort oder online auf der Webseite der zuständigen Behörde. Der Meldeschein muss ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mitgebracht werden.

Info: Beispiele von Anmeldeformularen an ausgewählten Städten

In das Anmeldeformular tragen Sie sowohl die Adresse der Nebenwohnung ein, als auch die Hauptwohnadresse. Ebenso müssen Sie das Einzugsdatum festhalten. Bereiten Sie außerdem diese Unterlagen vor, die sich je nach Familiensituation unterscheiden können.

  1. Ausgefülltes Anmeldeformular: Benennen Sie Ihren Vermieter und die Wohnadresse
  2. Personalausweis oder Reisepass: Bei Eheleuten werden beide Ausweise benötigt
  3. Wohnungsgeberbescheinigung: Dieses Dokument wird vom Vermieter unterschrieben und enthält Angaben zum Wohnobjekt. Ziel: Scheinanmeldungen sollen vermieden werden.
  4. Scheidungsunterteil: Das wird benötigt, wenn Sie offiziell geschieden sind.
  5. Heiratsurkunde: Verheiratete oder Verpartnerte müssen die Urkunde zur Anmeldung mitbringen.
  6. Geburtsurkunde: Diese wird benötigt, wenn Sie Kinder haben.

Wohnungsgeberbestätigung Ist ein Formular, das vom Vermieter ausgefüllt wird und so bestätigt, dass Der Mieterin die Wohnung eingezogen ist. Die Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht, ohne die weder die Erst- noch die Zweitwohnsitz Anmeldung durchführbar ist. Seit 2015 wieder eingeführt, soll mit dieser schriftlichen Bestätigung Scheinanmeldungen oder Ähnliches vermieden werden.

Auf welche Kosten beim Zweitwohnsitz einstellen?

Auf welche Kosten beim Zweitwohnsitz einstellen?

Betrachten wir das reine Anmeldeverfahren, so stellen wir fest, dass oftmals keine Kosten anfallen. Die Bearbeitungsgebühr von Meldeämtern wie in Berlin oder Frankfurt am Main beläuft sich gegen Null. Manche Meldeämter verlangen eine Gebühr in Höhe von 12 €. Dazu zählen die Stadt Hamburg und München.

Die tatsächlichen Kosten “Zweitwohnsitz” fallen jedoch erst später an und zwar in Form einer Zweitwohnsitz Steuer. Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer, die je nach Gemeinde und Stadt unterschiedlich hoch ausfallen kann. Bei manchen Gemeinde kann die Zweitwohnsitz Steuer sogar entfallen. Bei einem berufsbedingten Umzug können Sie aber die Umzugskosten von der Steuer absetzen.

Zweitwohnsitz Steuer
StadtBerlinBremenDüsseldorfDresdenFrankfurtHamburgHannoverLeipzigMünchenStuttgart
Steuersatz bezogen
auf die jährliche Nettokaltmiete
15 %12 %Keine10 %10 %8 %10 %16 %9 %10 %

Quelle: Zweitwohnsitzsteuer in Deutschland, zweitwohnsitzsteuer.de, 2024

Der Grundgedanke dieser Steuer liegt darin, dass auch Bewohner eines Nebenwohnsitzes öffentliche Einrichtungen der Gemeinde nutzen. Da diese Einrichtungen instand gehalten werden müssen, wird eine Zweitwohnungssteuer verlangt. Da es keine bundesweite Regelung gibt, unterscheiden sich die Steuersätze. Bemessungsgrundlage ist die jährliche Nettokaltmiete.

GEZ für Zweitwohnsitz Pflicht?

GEZ: Zweitwohnsitz Pflicht?

Der Rundfunkbeitrag muss somit von jedem Haushalt entrichtet werden, ganz gleich, ob ein Fernseher, Radio oder PC vorhanden ist. Die rechtliche Grundlage sieht jedoch eine mögliche GEZ Befreiung bei Zweitwohnungen vor.

GEZ Gebühr oder Rundfunkbeitrag? GEZ steht als Abkürzung für Gebühreneinzugszentrale, welche die Beitragsgebühren bis Ende 2012 einzog. Seit 2013 ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice für den Einzug zuständig. Die Beitragsgebühr wird zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entrichtet.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beitragspflicht für Zweitwohnungen überprüft und diese mit dem Grundgesetz als nicht vereinbar erklärt. Die Gebühr GEZ Zweitwohnsitz entfällt, wenn:

  1. ….der Antragsteller sowohl in seiner Haupt- als auch Zweitwohnung angemeldet ist. Es muss hervorgehen, dass beide Wohnungen auf den Namen des Antragstellers laufen und das jeweilige Einzugsdatum. Als behördliche Nachweise gelten zum Beispiel Meldescheine.
  2. ….Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner in einer gemeinsamen Hauptwohnung leben und ein Ehepartner/Lebenspartner eine Nebenwohnung bezieht. Dabei ist es gleichgültig auf welchen Namen der Rundfunkbeitrag in der Hauptwohnung läuft. GEZ Zweitwohnung entfällt immer.

Um sich jedoch von dieser zusätzlichen Gebühr befreien zu lassen, muss man selbst aktiv werden. Hierfür muss ein Antrag auf Befreiung von der Grundgebühr gestellt werden. Im Antrag muss die GEZ-Beitragsnummer enthalten sein und der behördliche Nachweis, dass es eine Haupt- und Nebenwohnung gibt.

GEZ Zweitwohnsitz: Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühr

Der Rundfunkbeitrag ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und entfällt für alle Haushalte mit einer Zweitwohnung. Sogenannte doppelte Gebühren müssen nicht mehr bezahlt werden. Um sich allerdings von den Zusatzkosten zu befreien, bedarf es aktives Handeln.

Die Zweitwohnsitz GEZ Befreiung wird entweder über die offizielle Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices erledigt oder indem ein Formular ausgefüllt und per Post zugeschickt wird.

Antrag auf Befreiung von der GEZ Zweitwohnsitz
Über die WebsiteÜber den postalischen Weg
Gehen Sie auf die offizielle Website des Beitragsservices und navigieren Sie zu “Nebenwohnung befreien” oder klicken Sie einfach hier drauf: GEZ Zweitwohnsitz.Laden Sie sich das Formular zur Befreiung der GEZ Gebühr für eine Nebenwohnung über die offizielle Website herunter. Füllen Sie es zuerst aus und drucken Sie es anschließend aus. Die Postadresse ist unten angeführt.

Ganz gleich, auf welche Weise Sie den Antrag auf Befreiung zukommen lassen, folgende Punkte sollten Sie beachten 🔽

Postanschrift GEZ Zweitwohnsitz Abmeldung? Sie haben sich für den klassischen Weg entschieden? Dann senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den benötigte Nachweisen frankiert an diese Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Schwierigkeiten bei der Befreiung? Hilfestellung zum Thema GEZ Zweitwohnsitz

Schwierigkeiten bei der Befreiung? Hilfestellung zum Thema GEZ Zweitwohnsitz

Eine Zeit lang gab es Probleme bei der Befreiung der Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag. Zum Beispiel passierte es häufig, dass der Antrag auf Befreiung beim Zweitwohnsitz abgelehnt wurde, wenn der Partner der Beitragszahler in der Hauptwohnung war und auf Sie die Nebenwohnung gemeldet wurde.

Mehrere Verwaltungsgerichte konnten diese Unsicherheit beheben und entschieden in ihren Urteilen, dass die nicht Befreiung von Ehepartner rechtswidrig sei. Seit Ende 2019 sollten demnach alle Schwierigkeiten zu diesem Thema behoben sein.

Wenn also Ihr Antrag auf Befreiung in diesem Zeitraum abgelehnt wurde, können Sie einfach einen neuen Antrag stellen, welcher mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen wird.

Beratungsstellen zum Thema Rundfunkbeitrag und Befreiung
AnlaufstelleKontaktdetails
Verbraucherzentrale Niedersachsen[email protected]
Tel.: 0551 2934148
Di.-Fr.: 10.00 - 14.00 Uhr
Verbraucherzentrale BerlinTel.: 030 214 85 160
Mi.: 15.00 - 17.00 Uhr
Do.: 14.00 - 16.00 Uhr
Verbraucherzentrale BayernTel.: 089 55 27 94 0
Mo.-Do.: 9.30 - 12.15 Uhr; 13.30 - 16.15 Uhr
Fr.: 9.30 - 12.15 Uhr; 13.00 - 15.00 Uhr

Weitere Anlaufstellen für Ihr jeweiliges Bundesland finden Sie über die zentrale Website Verbraucherzentrale.

Wie hoch ist die GEZ Gebühr für den Zweitwohnsitz?

Wie hoch ist die GEZ Gebühr für den Zweitwohnsitz?

Die Höhe des Rundfunkbeitrags liegt bei 18,36 € pro Monat und Haushalt, sobald man sich nicht befreien lässt. Die Gebühr muss von jedem Haushalt bezahlt werden, ohne dafür eine besondere Zahlungsaufforderung zu erhalten. Es spielt außerdem keine Rolle, ob tatsächlich ein Fernseher, Radio oder PC vorhanden ist.

In der Regel wird der Rundfunkbeitrag im Voraus für ein Quartal bezahlt. Das sind rund 52,50 €. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die GEZ Gebühr halbjährlich im Voraus für sechs Monate oder zwölf Monate zu entrichten. Aus folgenden vier Optionen können Sie den für sich passenden Zahlungsrhythmus wählen:

  1. in der Mitte von drei Monaten: Wenn Sie sich für den Rundfunkbeitrag im Juni anmelden, so beginnt der Dreimonatszeitraum von Juli bis einschließlich August. Der Beitrag in Höhe von 52,50 € wird also zu Mitte Juli fällig.
  2. im Voraus für ein Quartal: Alle drei Monate überweisen Sie die GEZ Gebühr in Höhe von 52,50 € zu Anfang des Quartals.
  3. im Voraus für ein Halbjahr: Sie bezahlen 105,00 € für sechs Monate im Voraus.
  4. im Voraus für ein Jahr: Die gesamte Gebühr für ein Jahr beträgt 210,00 €. Entscheiden Sie sich für diesen Zahlungsrhythmus, so bezahlen Sie zum Ersten eines Jahres die gesamte Summe.

GEZ Zweitwohnung nicht gemeldet & nicht bezahlt?

Keine GEZ Gebühr bezahlt? In diesem Fall erhalten Haushalte bzw. beitragspflichtige Zahler einen Festsetzungsbescheid. In diesem Bescheid werden die geschuldeten Beiträge und der Säumniszuschlag festgehalten.

Ein gesondertes Mahnschreiben erfolgt nicht. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % der Beitragsschuld und liegt immer mindestens bei 8 €. Beachten Sie, dass die Zahlungsaufforderung noch der Säumniszuschlag per E-Mail vom Beitragsservice versendet werden.

Wie Zweitwohnsitz abmelden?

Zweitwohnsitz abmelden

Sobald feststeht, dass der Zweitwohnsitz aufgegeben wird, sei es weil die Arbeit kein Pendeln mehr erfordert oder das Studium beendet wurde, muss man seinen Zweitwohnsitz abmelden. Im Prinzip ist dieser Vorgang ähnlich der Anmeldung mit einigen Unterschieden.

Seinen Zweitwohnsitz Abmelden kann man sowohl persönlich als auch formlos schriftlich. Ebenfalls steht allen Personen, die verhindert sind, die Übertragung der Abmeldung einer volljährigen Person zu.

Die schriftliche Abmeldung kann formlos erfolgen, jedoch ist das Übermitteln per E-Mail nicht wirksam. Alle benötigten Daten zur schriftlichen und formlosen Abmeldung können dem jeweiligen Bürgeramt entnommen werden. Für die Abmeldung benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass und das Formular “Abmelden bei der Meldebehörde”.

Zweitwohnsitz abmelden- Wann muss man es machen?

Das Zweitwohnsitz Abmelden kann persönlich oder schriftlich vorgenommen werden. Dabei kann nach der gesetzlichen Meldefrist innerhalb von zwei Wochen nach Auszug und frühestens sieben Tage vor Auszug die Abmeldung durchgeführt werden.

Nehmen wir an, Sie sind aus Ihrer Wohnung ausgezogen und haben dabei keine neue Wohnung in Deutschland bezogen, dann müssen Sie Ihren Wohnsitz abmelden. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Einwohnermeldeamt in der Ihre Wohnung gemeldet ist. Sie melden Ihren Wohnsitz ab, wenn:

  1. …. Sie ins Ausland ziehen
  2. …..Sie keinen festen Wohnsitz mehr haben
  3. …..Sie Ihren Zweitwohnsitz auflösen

….Zweitwohnsitz abmelden Die Abmeldung des Wohnsitzes erfolgt bei der Meldebehörde in der sich die Wohnung befindet. Eine Ausnahme stellen Zweitwohnungen dar. Wird ein Nebenwohnsitz aufgelöst und die Person kehrt an ihren Hauptwohnsitz zurück - ohne einen neuen Haupt- oder Zweitwohnsitz anzumelden- dann muss die Abmeldung des Zweitwohnsitzes bei der Meldebehörde der Hauptwohnung geschehen.

Nicht abmelden: Umzug innerhalb Deutschlands

Sie müssen weder Ihren Haupt- noch Zweitwohnsitz abmelden, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Das bedeutet, dass lediglich die Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde, in der sich die neue Wohnung befindet, ausgeführt wird. Die Meldebehörde, die die Anmeldung des neuen Haupt- oder Nebenwohnsitzes übernimmt, teilt der “alten” Behörde die Abmeldung mit. Demnach besteht keine Abmeldepflicht, wenn:

  1. ….Sie aus Ihrer “alten” Zweitwohnung in eine neue Zweitwohnung umziehen
  2. ….Sie aus Ihrer “alten” Hauptwohnung in eine neue Hauptwohnung umziehen
  3. ….Sie aus Ihrer “alten” Zweitwohnung in eine neue Hauptwohnung umziehen

Unterschiede beim Zweitwohnsitz abmelden

Nicht abmelden: Umzug innerhalb Deutschlands

Anders als bei der Anmeldung, die stets bei der Meldebehörde der Stadt, in der sich die Haupt- bzw. Zweitwohnung befindet, erfolgen muss, weicht das Abmeldeverfahren Verfahren ab.

Das bedeutet, wenn eine Nebenwohnung im Inland aufgegeben wird und keine neue Wohnung bezogen wird - lediglich es findet ein Umzug zurück in die bereits bestehende Hauptwohnung - dann muss zwecks der Abmeldung die Meldebehörde aufgesucht werden, die für die Hauptwohnung zuständig ist.

Für die Abmeldung zuständige Meldebehörden unterscheiden sich je nach Haupt- und Nebenwohnung:

  1. Zweitwohnsitz abmelden: Die Abmeldung findet bei der Meldebehörde der Hauptwohnung statt.
  2. Hauptwohnsitz abmelden: Wenden Sie sich an dieselbe Behörde, die auch bereits für die Anmeldung zuständig war.

Das Abmeldeverfahren bei mehreren Wohnung wird ebenso durch das Bundesmeldegesetz bestätigt. Gemäß § 21 Abs. 4 Satz 3 des Bundesmeldegesetzes heißt es:

Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht sie keine neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen.

Kann mich eine andere Person abmelden?

Wer verhindert ist, kann die Abmeldung des Wohnsitzes von einer bevollmächtigten, volljährigen Person ausführen lassen. Diese Person wird als Stellvertreter für die Abmeldung zur Meldebehörde geschickt. Bevor dies geschehen kann, muss jedoch die Vollmacht erteilt werden.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden wollen oder lediglich den Zweitwohnsitz und persönlich verhindert sind, so können Sie eine Vollmacht erstellen, die folgendermaßen aussehen könnte:

Vollmacht

Hiermit bevollmächtige ich …………………………………….. (Vor- und Nachname, Geburtsdatum)

…………………………………(aktuelle Anschrift)

………………………………….(neue Anschrift)

Frau/Herrn ………………………. Vor- und Nachname, Geburtsdatum)

……………………………(Anschrift)

mich in folgenden Angelegenheiten bei …………………………………… (zuständige Behörde) zu vertreten:

- Abmeldung des Zweitwohnsitzes -

………………………………………………………… (Ort, Datum) …………………………………………………………(Unterschrift)

Zweitwohnsitz abmelden vergessen

Die persönliche als auch berufliche Situation kann sich schnell ändern und schon steht man vor einem weiteren Umzug. In diesem Fall gilt es Ruhe bewahren und bestenfalls eine Checkliste vorbereiten. Wer beispielsweise seinen Zweitwohnsitz auflösen muss, weil der Arbeitgeber ihn an den ursprünglichen Wohnort zurückschickt, so ist eine Abmeldung notwendig.

Wer wegen Umzugsstress versäumt, seinen Wohnsitz abzumelden, muss im schlimmstenfalls mit einem Bußgeld in Höhe von 1.000 € rechnen. Diese Summe wird zwar selten verhängt, doch laut des Meldegesetzes ist dies möglich. Eine Strafe wegen nicht rechtzeitiger Abmeldung gibt es in diesem Sinne nicht, sondern es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld nach Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters erhoben wird.

Wohnungsgeber und Vermieter melden die Bewohner ab

Wohnungsgeber und Vermieter melden die Bewohner ab

Ebenfalls steht Wohnungsgebern und Vermietern die Möglichkeit ehemalige Bewohner persönlich bei der Behörde abzumelden. Als Vermieter und Wohnungsgeber können Sie bei der Behörde anfragen, wer in Ihrer Wohnung gemeldet ist und ebenso die Abmeldung durchführen.

Das kann insofern nützlich sein, wenn der ehemalige Mieter nicht von selbst schafft die Abmeldung durchzuführen - sei es weil er ganz einfach nicht daran denkt oder sich weigert. Um eine Abmeldung für einen ehemaligen Bewohner seitens Vermieters auszuführen, bedarf in Regel das persönliche Erscheinen mit folgenden Unterlagen:

  • Wohnsitz abmelden
  • Grundbucheintrag: Der Behörde muss es ersichtlich sein, dass es sich bei Ihnen um den Wohnungsbesitzer handelt.
  • Bescheinigung über Mieter: Es muss der Meldebehörde ein Dokument vorgelegt werden, das den Auszug der Person bestätigt, z.B. Mietvertrag Kündigung .
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